Was ist eigentlich ein Eltern-Ausschuss ?

  • Zunächst findet jeden Oktober eine Elternversammlung aller Eltern statt
  • Die Elternversammlung hat drei Aufgaben:
    - Entgegennahme von Berichten über „wichtige Entwicklungen“
    - Die „Erörterung grundsätzlicher Fragen“
    - Die Wahl des Elternausschusses
  • Der Elternausschuss besteht aus einem Mitglied pro angefangene 10 Betreuungsplätze der KiTa laut Betriebserlaubnis – mindestens aber aus 3 Mitgliedern
  • Alle Gruppen sollten im EA vertreten sein

  • Der EA wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und eine Stellvertretung, sowie eine/n Deligierte/n für den Kreis-Eltern-Ausschuss.
    • Die Vorsitzende lädt ein und leitet die Sitzungen
  • Die Mitgliedschaft im EA erlischt sofort, wenn das Kind eines Mitglieds die Kita verlässt
  • Der EA kann mit Mehrheit beschließen, dass andere Personen mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen können
  • Ein Vertreter des Trägers und die Kita-Leitung sollen an den EA-Sitzungen teilnehmen

Aufgaben des Eltern-Ausschusses

  • Gehör und Stimme der Elternschaft ggü. Träger, Leitung und Mitarbeiter/innen
  • Schnittstelle zur Kommunikation zwischen Eltern und Kita
  • Unterstützung von Träger und Leitung, um Transparenz zu schaffen
    • ggü Eltern
      • Was passiert gerade in der Kita?
      • Welche fachlichen Themen werden diskutiert?
      • Was wurde in der EA-Sitzung besprochen?
      • Welche Themen wurden im KEA besprochen?
    • ggü Träger und Kita-Leitung
      • Was bewegt die Eltern?
      • Welchen Bedarf haben die Eltern, z.b.: Öffnungszeiten, Ganztagsplätze
      • Welche Anregungen, Erwartungen oder Probleme haben die Eltern?
  • ggü Kreis-Eltern-Ausschuss
      • Welche grundsätzlichen Probleme, die über eine einzelne Kita hinausgehen, haben die Eltern?
      • Was sollen Elternvertreter und Jugendhilfeausschuss zur Sprache bringen?
      • Welche Entwicklung soll die Kita im Rahmen des Kita-Bedarfsplans spielen?
      • Welche Anliegen sollen in den Landeselternausschuss getragen werden?