Zunächst findet jeden Oktober eine Elternversammlung aller Eltern statt
Die Elternversammlung hat drei Aufgaben:
- Entgegennahme von Berichten über „wichtige Entwicklungen“
- Die „Erörterung grundsätzlicher Fragen“
- Die Wahl des Elternausschusses
Der Elternausschuss besteht aus einem Mitglied pro angefangene 10 Betreuungsplätze der KiTa laut Betriebserlaubnis – mindestens aber aus 3 Mitgliedern
Alle Gruppen sollten im EA vertreten sein
Der EA wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und eine Stellvertretung, sowie eine/n Deligierte/n für den Kreis-Eltern-Ausschuss.
Die Vorsitzende lädt ein und leitet die Sitzungen
Die Mitgliedschaft im EA erlischt sofort, wenn das Kind eines Mitglieds die Kita verlässt
Der EA kann mit Mehrheit beschließen, dass andere Personen mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen können
Ein Vertreter des Trägers und die Kita-Leitung sollen an den EA-Sitzungen teilnehmen
Aufgaben des Eltern-Ausschusses
Gehör und Stimme der Elternschaft ggü. Träger, Leitung und Mitarbeiter/innen
Schnittstelle zur Kommunikation zwischen Eltern und Kita
Unterstützung von Träger und Leitung, um Transparenz zu schaffen
ggü Eltern
Was passiert gerade in der Kita?
Welche fachlichen Themen werden diskutiert?
Was wurde in der EA-Sitzung besprochen?
Welche Themen wurden im KEA besprochen?
ggü Träger und Kita-Leitung
Was bewegt die Eltern?
Welchen Bedarf haben die Eltern, z.b.: Öffnungszeiten, Ganztagsplätze
Welche Anregungen, Erwartungen oder Probleme haben die Eltern?
ggü Kreis-Eltern-Ausschuss
Welche grundsätzlichen Probleme, die über eine einzelne Kita hinausgehen, haben die Eltern?
Was sollen Elternvertreter und Jugendhilfeausschuss zur Sprache bringen?
Welche Entwicklung soll die Kita im Rahmen des Kita-Bedarfsplans spielen?
Welche Anliegen sollen in den Landeselternausschuss getragen werden?